
Nachhilfe über Bildung und Teilhabe (BuT)
Lernförderung – oft ohne Kosten für Sie
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernimmt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Nachhilfe – die sogenannte Lernförderung. Wird der Antrag bewilligt, entstehen Ihnen für den Unterricht in der Fleißstube in der Regel keine Kosten.
Wir bieten BuT-Lernförderung an unseren Standorten in Lüdenscheid, Herscheid, Plettenberg, Meinerzhagen und Werdohl an und helfen Ihnen gern beim Antrag.
So beantragen Sie die Lernförderung
1. Melden Sie sich bei uns – über „Termin sichern“, telefonisch oder per WhatsApp. Die Beratung ist kostenlos.
2. Die Schule bestätigt den Förderbedarf: Das BuT-Formular für die Lernförderung füllt die Schule aus, in der Regel die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
3. Sie reichen den Antrag bei der Stelle ein, von der Sie Ihre Leistung erhalten – bei Bürgergeld beim Jobcenter Märkischer Kreis, bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bei Ihrer Stadt bzw. dem Märkischen Kreis.
4. Nach der Bewilligung startet der Unterricht. Vorab lernt Ihr Kind uns in 2 kostenlosen Probestunden kennen.


Gut zu wissen
Über die Kostenübernahme entscheidet die zuständige Behörde – eine Garantie können wir daher nicht geben. Wir unterstützen Sie aber gern dabei, die Unterlagen vollständig einzureichen.
Voraussetzung ist, dass die Schule einen Förderbedarf bestätigt. Fest im Angebot haben wir Mathe, Deutsch und Englisch, weitere Fächer auf Anfrage.
Wer hat Anspruch?
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Familien mit Bürgergeld (Jobcenter)
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Familien mit Wohngeld
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Familien mit Kinderzuschlag
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Familien mit Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren an allgemein- oder berufsbildenden Schulen

Wir helfen Ihnen beim BuT-Antrag!
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